Hunde erbt Haus

Mischling Lucky ist laut Testament Alleinerbe

'„Für den Fall meines Todes, sofern Lucky noch lebt, setze ich ihn als Erben ein. Lucky erbt alles.' Das ist der letzte Wille eines schwerkranken alten Mannes, der den Tod nahen fühlte. Doch sein Herzenswunsch wird wohl nicht in Erfüllung gehen - laut Deutschem Gesetz sind Hunde keine Rechtspersonen. Jetzt wird um Luckys Erbe gestritten...

 

 

Euskirchen, 04.09.2009 – Hunde sind oft der einzige Trost, wenn Alter und Krankheit nach den Menschen greifen. So war auch Mischlingshund Lucky das Wichtigste im Leben seines schwerkranken Herrchens. Als der 52jährige wusste, dass er sterben wird, beschloss er, Lucky seine Dankbarkeit auf eine besondere Weise zu zeigen: Lucky sollte alles erben!

 

Luckys Erbe besteht aus einem großen, freistehenden Haus mit umfangreichen Ländereien. Es sollte ihm gutgehen, wünschte sich sein Herrchen. Doch daraus wird jetzt nichts: Das Amtsgericht erklärte diesen Teil des Testamentes für ungültig. Ein Hund ist nach dem Deutschen Gesetz keine rechtsfähige Person. Deshalb erbt nun der nächste Angehörige - der Stiefbruder, zu dem der alte Mann offenbar seit Jahren keinen Kontakt hatte - alles.

 

Hunde-Erbschaft steht jetzt vor Gericht

 

Sein wertvollstes Gut jedoch, Lucky selbst, vertraute der alte Mann seinem besten Freund an, mit der Auflage, er solle ihn pflegen und sich gut um ihn kümmern. Der Freund reichte nun kurzerhand Beschwerde beim Amtsgericht ein.

 

Sein Anwalt Jan-Hendrik Hermans sagte zur BILD: „Mein Mandant hofft darauf, dass das Gericht den letzten Willen seines Freundes so versteht, dass er der rechtmäßige Erbe des Vermögens ist, wenn er sich an die Auflage hält, dass er Lucky betreut, versorgt und pflegt.“

 

Dem armen Lucky dürfte all das unterdessen von Herzen gleichgültig sein. Er ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Über den Verlust seines verstorbenen Herrchens dürfte ihn aber keine Erbschaft der Welt hinwegtrösten können...(je)

 

 

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