Als Ableinen bezeichnet man das Lösen der Hundeleine, so dass der Hund frei laufen kann.
Als Abpfeifen bezeichnet man das Heranrufen des Hundes durch einen speziellen Pfiff.
Abrufen bezeichnet das Kommando, bei dem der Hund zur Rückker aufgefordert wird. Es kann durch Zuruf, Pfiff oder Sichtzeichen erfolgen.
Der Abstammungsnachweis ist die Ahnentafel, die für jeden Rassehund von der Zuchtbuchstelle des Rassehundevereins ausgestellt wird.
Als Abzess wird eine Eiterbeule bezeichnet.
Als Abzahnen bezeichnet man den Zahnwechsel des Junghundes. Ein Junghund verliert seine Miclhzähne zwischen dem 4. und 7. Lebensmonat.
Als Abzeichen bezeichnet man kleine, sich abhebende Flächen auf dem Fell des Hundes.
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