Es gibt bereits etliche Sharing-Konzepte, die regeln, wie sich Menschen Dinge teilen. Gemeinsam genutzte Autos etwa oder Einkaufsverbünde für Lebensmittel. Aber funktioniert das auch mit einem Lebewesen? Erfahre hier mehr über Dogsharing und was dabei zu beachten ist.

Dogsharing: Zwei Menschen teilen sich einen Hund

Das Prinzip hinter dem Dogsharing klingt einfach: Hundebesitzer können ihren Liebling in die Obhut eines Sharing-Partners geben. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Beweggründe: weniger Zeit wegen eines neuen Jobs etwa oder gesundheitliche Einschränkungen. Zwei Menschen kümmern sich also um das Wohl eines Hundes. Ob sie das regelmäßig oder nur zu einem bestimmten Anlass tun, ist ihnen überlassen. Das klingt auch für Leute interessant, die selbst keinen Hund haben können, sich aber wünschen, einen Vierbeiner in ihrem Leben zu haben.

Die Sache mit der Hundeversicherung

Wenn sich zwei Menschen um einen Hund kümmern, muss natürlich geklärt sein, wer in einem Schadensfall haftet. „In der Regel reicht die gute Standard-Hundehaftpflichtversicherung aus, sofern sie auf die Sonderkonstellation Dogsharing angepasst wird“, hat Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg dem Industrieverband für Heimtierbedarf (IVH) gesagt. In den Bedingungen einer Versicherung wird das Wort „Dogsharing“ nicht verwendet. Denn es drückt nicht eindeutig aus, in welcher Beziehung die Partner, die sich den Hund „teilen“, zueinander stehen.

Einen Hund halten und einen Hund hüten

Die Versicherung möchte wissen, ob beide Personen Halter des Hundes sind. Es ist nämlich auch möglich, dass einer der Halter ist und der andere ein „Tierhüter“. Letzterer betreut den Hund eben regelmäßig. Sind beide Dogsharing-Partner Halter des Vierbeiners, sollten sie auch als solche im Vertrag stehen. Wird es tatsächlich einmal nötig, „kann der Geschädigte sich aussuchen, von welchem Halter er Ersatz fordert“, erklärt die Anwältin. Es kann auch nur einer der Partner als Halter im Vertrag stehen. Dann sollte der andere als „Tierhüter“ aber mitversichert werden.

Dogsharing Ja oder Nein?

Ob der eigene Vierbeiner dafür geeignet ist, Zeit bei einem selbst sowie bei einer anderen Person zu verbringen, muss jeder individuell herausfinden. Für die einen Hunde – und Menschen – ist Dogsharing eine tolle Idee, für andere wiederum eignet es sich weniger. Vor allem der Hund sollte sich wohl fühlen und nicht unter dem „Teilen“ leiden. Ob Dogsharing eine prima Sache ist, hängt natürlich auch von den jeweiligen Partnern ab und wie sich diese untereinander absprechen: Es liegt in ihrer Hand, das Dogsharing für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu machen.

Das eigentliche Ziel des Dogsharings ist es, eine große Gemeinschaft zu schaffen. In dieser bekommen Hundehalter Unterstützung, wenn sie diese suchen und können Kontakt zu anderen Hundefreunden in ihrer Umgebung aufbauen. So kann sie zusammen etwas unternehmen oder sich austauschen.

Quelle: IVH