In Köln leben ca. 1.024.346 Menschen und ca. 28.500 Hunde. Somit kommt auf ca. jeden 36. Einwohner ein Hund.
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind die mehr als 80 ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen: im Botanischen Garten, im Forstbotanischen Garten, in den Vogelschauen und Wildparks, auf ausgewiesenen Spielwiesen, auf ausgewiesenen Liegewiesen, auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen, auf Friedhöfen, auf Spielplätzen. Bei Verstoß droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 250 Euro.
Einwohnerzahl | 1.024.346 |
Anzahl der Hunde | 28.500 |
Anzahl der Hundewiesen | Mehr als 80 Freilaufflächen |
Hundesteuersatz | Für jeden gehaltenen Hund 156,00 Euro, ermässigt 60,00 Euro |
Kategoriehunde | Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und |
Große Hunde | Die großen Hunde, auch 40/20 - Hunde genannt, sind alle Hunde, deren Widerristhöhe 40 cm oder mehr beträgt oder die 20 kg oder schwerer sind. Akbas, Bandog, Berger de Beauce , Berger de Brie, Bordeaux Dogge,Carpatin, Chinesischer Kampfhund, Dobermann, Estrela – Berghund, Bitte beachten Sie aber, dass diese Liste nicht abschließend ist, das bedeutet, dass es natürlich weitere Hunde gibt, die diese Kriterien erfüllen. |


