26. Jun 2008
Und das müssen Sie und Ihr Hund können:
Prüfungsinhalte für den Hamburger Hundeführerschein
Seit dem Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde folgendes vorgeschrieben:
- eine Haftpflichtversicherung
- ein eingepflanzter Mikrochip
- ein Eintrag im neuen Melderegister
Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2007 gilt die generelle Anleinpflicht.
Sollten Sie ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien wollen, können Sie mit ihm zusammen eine Gehorsamkeitsprüfung (Hundeführerschein) ablegen. Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der Anleinpflicht gilt jeweils nur für die Person, die die Prüfung mit dem Hund absolviert hat. Wir der Hund einmal von Freunden oder Familie ausgeführt gilt die Anleinpflicht, es sei denn es wurde ebenfalls einen entsprechende Prüfung abgelegt.
Eine Liste mit Prüfern aus dem Hamburger Umland finden sie hier:
Im Folgenden finden sie die Inhalte der Prüfung, die sie mit ihrem Hund beherrschen müssen. Sollten sie unsicher sein, ob sie die Prüfungsinhalte mit ihrem Hund problemlos absolvieren, empfiehlt es sich eine Vorbereitungsstunde bei einem erfahrenen Hundetrainer zu absolvieren.
Gehen an lockerer Leine:
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
Sitz, Platz, Steh:
Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleinten Hund gezeigt werden.
Bleib:
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten
Kommen auf Ruf:
Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herkommen und sich problemlos anleinen lassen.
Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher Reihenfolge und unter Ablenkung zu absolvieren sind.
• Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (allerdings nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
• Leine
• Pfeife
• Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
• Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
• Haftpflicht-Versicherungsnachweis
• Anmeldebescheinigung