Kann ich das Recht eines Hundes "einklagen"?
Hallo liebe Hundebesitzer,
ich habe folgendes Problem.
Meine Mitbewohnerin hat sich eine Pekinesen-Mischlings-Hündin angeschafft, letztendlich hat sie uns beiden gehört, da ich mich mehr um sie gekümmert hab wie ihre Besitzerin. Sie ist jedoch NUR auf meine Mitbewohnerin angemeldet. Als wir unsere Wohnung aufgelöst haben, hat sie sie mit zu ihren Eltern genommen, was ich anfangs in Ordnung fand. Als sie merkte, dass sie keine Zeit hat und die Hündin zu "anstrengend" wird, hat meine "Freundin" sie zu meinen Eltern gebracht, da ich jetzt in Berlin wohne. Nun ist sie seit über einem Jahr bei meinen Eltern (die Hündin ist übrigens erst 1 1/2 Jahre alt, also haben meine Eltern sie quasi großgezogen) und hat sich richtig gut eingelebt, dort hat sie alles, was ein glücklicher Hund brauch. Das traurige ist nur, meine Ex-Mitbewohnerin holt die Hündin ab und zu für ca. 3 Wochen zu sich (was ihr gutes Recht ist). Der Haken hierbei ist, dass ihre Eltern keine Hunde mögen und der Hund den ganzen Tag, wenn sie arbeiten ist, im Badezimmer "leben" muss. Zum Gassi gehen nimmt sie sich auch lediglich nur die Zeit, die der Hund benötigt. Auslauf ist da leider nicht mit drin geschweige denn etwas ähnliches wie Spielen oder Aufmerksamkeit schenken. Sie hält den Hund nach dem Motto "Guckt mal was ich für einen süßen Hund habe". Jedes Mal, wenn sie die Hündin wieder zu meinen Eltern bringt, ist sie krank, müde, will nichts fressen, ist total träge. Nach ca. 2 Tagen liebevoller Fürsorge meiner Mutter ist sie jedoch wieder top fit und glücklich. Das ist doch nicht normal, oder?
Nun die Frage an euch, ist es möglich, dass meiner Ex-Mitbewohnerin die Hündin sozusagen weggenommen wird und meine Eltern sie bekommen? Also auch überschrieben bekommen? Habe Angst, dass sie in ein Tierheim kommt, wenn ich etwas gegen meine Ex-Mitbewohnerin einleite. Ich hoffe, ihr habt eine Antwort für mich.
Liebe Grüße Lore
schrieb am 28.12.2009 15:01 Uhr
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