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Wo ist die rechtliche Grenze von artgerecht?

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Wo ist die rechtliche Grenze von artgerecht?

Hallo,

vorweg die Hintergrundgeschichte:
Die letzten Jahre lief hier immer ein älterer Mann mit einem alten, gebrechlichen Labbi an unserem Haus zur Pipiwiese vorbei. Er ging immer nur dort hin, 3x am Tag und hatte den Hund immer an der kurzen Leine. Dann irgendwann waren sie verschwunden. Seid Herbst ist er wieder da. Leider mit einem Junghund, der auch nur an der kurzen Leine bis zur Pipiwiese darf. Dieser hat natürlich Energie und will neugierig sein Welt erkunden. Doch das darf er nicht. Er muss immer in "Fuss" sein. Er darf nicht mal an der Laterne am Strassenrand schnuppern, wenn Herrchen auf der Häuserseite geht. Mehr als 1/2 Meter entfernen und gar stehen bleiben ist nicht erwünscht. Natürlich zieht er dort hin, wo es für ihn interessant ist und Herrchen zieht so zurück, dass der Jungspund regelmässig extreme Rucke am Hals ertragen muss oder gar mit den Vorderpfoten in der Luft hängt.

Ein ruhiges Gespräch ist nicht möglich. Hab neulich einfach mal nett gefragt, ob er nicht mal mit kommen will zur Tobewiese. Antwort war ein knappes Nein. Ich nicht locker gelassen und lächelnd festgestellt, dass sein Hund sich sicher freuen würde, mal etwas anderes zu riechen und vielleicht sogar mal rennen zu dürfen. Antwort war extrem pampig, dass sein Hund lernen muss anständig zu gehen und mehr nicht..und was mich das überhaupt anginge. Da ich nicht länger freundlich bleiben konnte, bin ich lieber gegangen, bevor ich etwas gesagt hätte, was ich später bereut hätte.

So. Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Was denkt ihr (oder besser habt sogar Erfahrung), wo aus rechtlicher Sicht die Grenze ist, was nicht mehr unter die individuelle Vorstellung von Hundehaltung fällt. Bei offensichtlicher Quälerei, wie Schläge oder Verwahrlosung ist das Recht klar und man hat etwas in der Hand, will man dagegen vor gehen. Aber wie ist das in der Grau(s)zone wie z.B. bei dem von mir oben geschilderten Fall?
Wie schätzt ihr die Chancen ein dem armen Kerl auf rechtlichem Weg ein besseres Hundeleben zu ermöglichen?



March 
schrieb am 26.01.2012 10:47 Uhr (Beitrag melden!)

Re: Wo ist die rechtliche Grenze von artgerecht?

Auweia was für eine traurige Geschichte unglücklich Armes Kerlchen, so groß zu werden hängt ihm bestimmt ein Leben lang als physischer und psychischer Schaden nach. Leider weiß ich ehrlich gesagt nicht, inwieweit man gegen diese Art der Tierquälerei rechtlich vorgehen kann, ich befürchte aber, dass man nur wenig erreichen wird. Eltern ist in Bezug auf ihre Kinder ja auch sehr viel erlaubt, das sich schädlich auf deren Entwicklung auswirkt bzw. auswirken könnte (stundenlanges "parken" vor PC und TV, Egoshooter-Spiele ab 6 Jahren, vegane Ernäherung für Kleinkinder, beinahe sterile Umgebungen für die Kinder schaffen, etc.). Wenn Menschenkinder vor einer solchen Kindheit schon nicht geschützt werden, würde es mich wundern, wenn es bei den Hunden anders aussieht, leider... unglücklich Aber vielleicht ist es am Besten, du erkundigst dich direkt beim Tierschutz?

Kibo 
schrieb am 26.01.2012 13:24 Uhr (Beitrag melden!)

Re: Wo ist die rechtliche Grenze von artgerecht?

Seh das genauso wie Kibo....Bei Kindern wird ja schon nichts gross unternommen,denke das wird in so Fällen bei Tieren nicht anders sein. Der Hund kann einem in so einem Fall nur leid tun,möchte gar nicht wissen in wie weit er dadurch dann auch auffällig wird,geschweige ob da nicht auch gewisse Züchtigungen zu dieser "Erziehung" gehören unglücklich Ich würd auch einfach mal beim Tierschutzbund anfragen ob und wenn was man dagegen machen kann,wenn der Halter dermassen uneinsichtig ist,bleibt ja kaum was anderes übrig.

Bella (die verrückte Knutschkugel) 
schrieb am 26.01.2012 13:41 Uhr (Beitrag melden!)

Re: Wo ist die rechtliche Grenze von artgerecht?

Ich würde auch mal beim Tierschutz anfragen, kann aber aus Erfahrung sagen, meist passiert nichts.
Wir haben nebenan einen Riesenschnauzer der nur im Zwinger gehalten wird und täglich max. 1 Stunde Auslauf (entweder an der kurzen Leine - oder er darf hinter dem auto herlaufen oder neben dem Fahrrad an der kurzen Leine, kann kaum sein Geschäft verrichten - Schnuppern gar nicht möglich, kein Kontakt zu Artgenossen) ansonsten keinen Familienkontakt nichts - da war der Tierschutz da - das Veterinäramt alles. Fazit: der Hund ist artgerecht untergebracht, kriegt Futter - hat Auslauf (egal wie) - der Hund ist in gutem Zustand - alles perfekt.
Ich hoffe, bei Euch ist das mit den Ämtern anders und würde es dem Kerlchen wünschen

Nelson "Winnie Pooh vom Oranienschlösschen" 
schrieb am 26.01.2012 14:39 Uhr (Beitrag melden!)

Re: Wo ist die rechtliche Grenze von artgerecht?

Also, ich bin jetzt mal total fies

Vielleicht erledigt sich das ja von selbst, wenns Herrchen denn schon älter ist geschockt

Jockel (Jo Cocker) 
schrieb am 26.01.2012 14:54 Uhr (Beitrag melden!)

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