Re: Hund bellt - Könnte das Ärger geben?
Hallo,
Welche Haustiere in welchem Haus erlaubt sind ist von Mietvertrag zu Mietvertrag verschieden. Ihr müsst euch euren ganz genau durchlesen, meist findet sich eine Klausel in der die Heimtierhaltung behandelt wird. Steht dort, dass Hunde nicht erlaubt sind, könnt ihr immer noch eine schriftliche(!) Genehmigung des Vermieters einholen, wobei sich da nicht alle Vermieter kooperativ zeigen. Ist die Hundehaltung ausdrücklich untersagt, würde ich das Risiko ohne Sondergenehmigung nicht eingehen, denn fällt der Hund dann (unangenehm) auf gibt es Ärger. Aber ich glaube selbst wenn der Vermieter euch anfänglich sein Einverständnis gibt, kann es sein, dass, wenn sich zu viele Mieter über den Hund, sein Bellen, den Dreck oder sonstwas beschweren, ihr doch Schwierigkeiten bekommen könnt.
schrieb am 20.12.2011 14:11 Uhr
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