Re: Frage zur Hundehaltung
Gar nicht fragen ist eine schlechte Idee. Haustiere sind zwar grundsätzlich erlaubt, aber darunter zählen für gewöhnlich alle kleinen, nicht gefährlichen Haustiere bis zur Katze (also Schlangen, Vogelspinnen und dergleichen können verboten werden und bedürfen gesonderter Erlaubnis soweit ich weiß). Bei Hunden spielt die Größe keine Rolle, für sie muss man sich (außer es steht ausdrücklich im Mietvertrag, dass sie erlaubt sind) normalerweise tatsächlich eine Genehmigung holen, sie in der Wohnung halten zu dürfen. Man kann dem Vermieter natürlich darlegen, dass es sich z. B. um eine kleinbleibende Rasse handelt oder eine, die nicht zum Bellen neigt und und und. Aber ob der Vermieter dann zustimmt oder nicht, liegt allein in seiner Hand.
Das sind jetzt nur die Infos, die ich noch so im Kopf habe, von einer Recherche vor ein paar Jahren. Kann natürlich sein, dass es jetzt ein wenig anders aussieht, aber ich denke bei der Hundehaltung hat der Vermieter nach wie vor ein Wörtchen mitzureden.

schrieb am 16.10.2011 09:16 Uhr
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