Guten Tag!
Mich würde es interessieren, was eure Erfahrungen zu folgendem Thema sind:
Da unser zukünftiger Mitbewohner zu 1/5 Rottweiler ist habe ich mich zum einen beim Tierarzt, zum anderen über die Hunde-Gesetz-Hotline der Stadt Hamburg erkundigt, ob ein Hund, der zu einem Fünftel Rottweiler ist, auch der Maulkorb-Pflicht unterliegt. (Hier in Hamburg, solange kein Wesenstest durchgeführt wurde, der ja bei "Rottweilern und deren Mischlingen" erforderlich ist laut Hundegesetz)
Der Herr von der Hotline war sich nicht sicher, da der "Anteil" sehr gering ist und normalerweise Anfragen kommen, bei denen zu 50% Rottweiler vorhanden ist. Er fragt nun die dortige Tierärztin und gibt mir später Bescheid.
Der von mir befragte Tierarzt hingegen sagte, dass ein Hund mit 1/5 Rottweiler "Anteil" keine Maulkorb-Pflicht hat. Er sagte es wäre irrsinnig per Gentest bei jedem Hund zu prüfen ob irgendwann mal ein "Listenhund" am Werk beteiligt war. Der Anteil wäre zu gering.
Im Internet habe ich auch oft gelesen, ebenso im Hundegesetz, dass die "Phänotypischen Merkmale" bei einem Mischling erkennbar sein müssen, also das äußere Erscheinungsbild, um eine Maulkorb-Pflicht durchzusetzen.
Dieser Umstand liegt bei unserem zukünftigen Welpen (bisher) nicht vor. Er sieht aus wie ein Labrador-Welpe.
Das Thema scheint nicht eindeutig genug definiert zu sein
Was sagt ihr dazu? Hat jemand persönliche Erfahrungen?
Danke im Voraus!