hey, ich arbeit selbst bei einer Hausverwaltung. bei uns ist jeder hund ein "hund". und jeder, der einen hund halten möchte, benötigt die zustimmung des vermieters.
wenn im mietvertrag hundehaltung nicht ausdrücklich verboten wird (was rechtlich ok ist), muss dieser mieter eine vereinbarung unterschreiben, dass er für alle schäden am mietobjekt haftbar gemacht wird und dass, sollte es im haus zu (nachvollziehbaren) beschwerden kommen, die genehmigung zur hundehaltung jederzeit wieder entzogen werden kann.
das zählt bei uns für yorkshire terrier, chihuahuas und auch bernhardiner.
denn ein aufgedrehter, ständig jaulender und kläffender yorkshire terrier wird doch sicher eher probleme machen als ein bernahrdiner, der den ganzen tag faul rumliegt. will damit nur sagen, dass wir das nicht rasseabhängig machen. jeder hund zählt als hund.
wie die deutsche rechtssprechung im einzelfall entscheidet, kann man eh nicht vorhersagen...
einen yorkshire terrier mit einem meerschweinchen gleichzusetzen find ich schon eher einen fall für die schmunzelkiste...